Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reise(n) mit PASSION! – Vermittlung von Bibel-, Studien-, Gemeinde- und Gruppenreisen. Teil A gilt für alle Kunden. Teil B gilt zusätzlich für Privatreisende und Einzelbucher, Teil C für Gruppen (Gemeinden, Vereine, Schulen, Organisationen), Teil D für Reisebüros, Agenturen und andere Wiederverkäufer.
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vertragspartner und Rolle von Reise(n) mit PASSION!
(1) „Reise(n) mit PASSION!“ ist eine Marke der Besch Berufsbekleidung & Outdoor Reisen UG, Hauptstraße 44, 39164 Schleibnitz, Deutschland (nachfolgend „PASSION“). E-Mail: info@passion-reisen.de, Telefon +49 39209 649448.
(2) PASSION ist Kontaktbüro und Reisevermittler. Reiseveranstalter und Vertragspartner des Kunden für die Reiseleistungen in der Türkei ist unser Incoming-Partner TATİLEGO TURİZM SEYAHAT İŞLETMELERİ SANAYİ VE TİCARET LTD. ŞTİ. (Condor Travel), İkiçeşmelik Mah. Süleyman Demirel Bul. Melis Apt. B Blok No: 21B İç Kapı No: 6, Kuşadası/Aydın, Türkei, TÜRSAB-Mitglied, Belge No. 14400 (nachfolgend „Reiseveranstalter“). Für Reisen in andere Länder wird der jeweilige Reiseveranstalter vor der Buchung schriftlich benannt.
(3) PASSION handelt im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters und ist von diesem zum Inkasso bevollmächtigt. Zahlungen an PASSION gelten als Zahlungen an den Reiseveranstalter.
(4) Soweit PASSION eine Leistung ausdrücklich als eigene Leistung anbietet (z. B. Beratung, Verkauf im Reiseshop), ist PASSION selbst Vertragspartner.
§ 2 Gesetzliche Pflichten bei Pauschalreisen
(1) Handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB, erhält der Kunde vor Vertragsschluss das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt (Art. 250 § 2 EGBGB) sowie nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung und – soweit gesetzlich erforderlich – einen Sicherungsschein.
(2) Die gesetzlichen Rechte des Reisenden nach den §§ 651a bis 651y BGB bleiben von diesen Bedingungen unberührt. Keine Regelung dieser AGB darf zum Nachteil des Reisenden von diesen Vorschriften abweichen; eine solche Regelung gilt als nicht vereinbart.
§ 3 Preise, Flug und Leistungen
(1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Flug und ohne An- und Abreise zum Reiseland. Flüge bucht der Kunde selbst; auf Wunsch fragt PASSION eine passende Verbindung an. Ein vom Kunden selbst gebuchter Flug ist nicht Bestandteil des Reisevertrags.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Reiseausschreibung, dem individuellen Angebot und der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen der Textform.
(3) Keine Verkaufsveranstaltungen: Besuche von Teppich-, Schmuck-, Leder- oder ähnlichen Verkaufsbetrieben sind ausdrücklich nicht Bestandteil unserer Reisen. Sie werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der Gruppe oder einzelner Reisender gesondert organisiert.
(4) Gemäß § 19 UStG wird für Leistungen von PASSION keine Umsatzsteuer berechnet. Auf Reiseleistungen im Ausland gelten die Preise des Reiseveranstalters.
§ 4 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) PASSION informiert Staatsangehörige der EU vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Reiselandes und gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
(2) Der Reisende ist für das Mitführen gültiger Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, PASSION oder der Reiseveranstalter hat ihn nicht oder falsch informiert. Aktuelle Hinweise: Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de.
§ 5 Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport wird dringend empfohlen. Diese Versicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten.
§ 6 Mitwirkungspflicht und Mängelanzeige
(1) Der Reisende hat einen Reisemangel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder dem Reiseveranstalter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ist keine Reiseleitung erreichbar, ist PASSION unter +49 176 62157259 (auch WhatsApp) oder info@passion-reisen.de zu benachrichtigen. Unterlässt der Reisende die Anzeige schuldhaft, kann ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfallen (§ 651o BGB).
(2) Gepäckschäden oder -verspätungen bei Flugreisen sind unverzüglich bei der Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) zu melden.
§ 7 Haftung des Vermittlers
(1) PASSION haftet als Vermittler für die ordnungsgemäße Vermittlung und Weiterleitung der Buchung, nicht für die Erbringung der vermittelten Reiseleistungen selbst; hierfür haftet der Reiseveranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzlichen Pflichten des Reisevermittlers, insbesondere nach §§ 651v und 651y BGB, bleiben unberührt.
(2) Für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist die Haftung von PASSION auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung der Reise verarbeitet und hierzu an den Reiseveranstalter und die Leistungsträger (z. B. Hotels, Transferunternehmen) weitergegeben. Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
PASSION ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates.
(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Gerichtsstand Magdeburg.
(3) Diese AGB liegen in mehreren Sprachen vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil B – Privatreisende und Einzelbucher
§ 11 Anfrage und Vertragsschluss
(1) Die Reiseausschreibungen auf der Website sind unverbindlich; Preise werden auf Anfrage genannt. Auf die Anfrage des Kunden erstellt PASSION ein individuelles Angebot mit Formblatt.
(2) Mit der Annahme des Angebots in Textform (E-Mail, Brief, WhatsApp) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung zustande. Der Anmeldende haftet für die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Mitreisenden wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung ausdrücklich übernommen hat.
(3) Bei Pauschalreisen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB); es gelten die Rücktrittsregeln in § 13.
§ 12 Zahlung
(1) Nach Erhalt der Reisebestätigung (und, soweit erforderlich, des Sicherungsscheins) ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter Hotels, Transfers, Reiseleitung und Eintritte im Reiseland bereits bei Buchung verbindlich reservieren und anzahlen muss. Der Restbetrag ist 3 Wochen (21 Tage) vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen weniger als 21 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
(2) Zahlt der Kunde trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht, kann vom Vertrag zurückgetreten und eine Entschädigung nach § 13 verlangt werden.
§ 13 Rücktritt durch den Reisenden
(1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform an info@passion-reisen.de zu erklären; maßgeblich ist der Zugang.
(2) Statt des Reisepreises kann eine angemessene Entschädigung verlangt werden. Sie beträgt pro Person, bezogen auf den Reisepreis:
- bis zum 93. Tag vor Reisebeginn: kostenfrei
- 92. bis 42. Tag: 10 %
- 41. bis 22. Tag: 25 %
- 21. bis 15. Tag: 40 %
- 14. bis 1. Tag: 60 %
- am Abreisetag und bei Nichtantritt: 80 %
Eine bereits geleistete Anzahlung wird bei kostenfreiem Rücktritt vollständig erstattet; im Übrigen wird sie auf die Entschädigung angerechnet.
(3) Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB).
(4) Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in den Vertrag eintritt (§ 651e BGB). Reisender und Dritter haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.
§ 14 Umbuchung
Ein Anspruch auf Änderung von Reisetermin, Reiseziel oder Unterkunft nach Vertragsschluss besteht nicht. Wird auf Wunsch des Reisenden bis 45 Tage vor Reisebeginn dennoch umgebucht, wird ein Entgelt von 50 € pro Person erhoben. Spätere Umbuchungen sind nur durch Rücktritt nach § 13 und Neuanmeldung möglich.
§ 15 Kinder
Kinder (0–2 und 3–12 Jahre) können nur an Privatreisen und privaten Gruppenreisen teilnehmen, nicht an ausgeschriebenen Gruppenreisen mit festen Terminen.
Teil C – Gruppen (Gemeinden, Vereine, Schulen, Organisationen)
§ 16 Gruppenverantwortlicher und Vertragsschluss
(1) Gruppenreisen werden über einen Gruppenverantwortlichen (z. B. Pfarrer, Gemeindeleitung, Vorstand) angefragt. Er bestätigt das Gruppenangebot in Textform und benennt die Teilnehmer.
(2) Der Gruppenverantwortliche handelt als Vertreter der Teilnehmer, es sei denn, er erklärt ausdrücklich, im eigenen Namen zu buchen. Jeder Teilnehmer erhält über den Gruppenverantwortlichen das Formblatt und die Reisebestätigung.
(3) Das Gruppenangebot gilt für die genannte Mindestteilnehmerzahl. Wird sie bis zur Abgabe der Namensliste unterschritten, wird der Preis nach der Staffel im Angebot angepasst oder die Reise kann nach § 18 abgesagt werden.
§ 17 Optionen, Namensliste, Zahlung
(1) Optionen auf Hotelkontingente sind bis zu dem im Angebot genannten Datum kostenfrei. Danach verfallen sie ohne Bestätigung.
(2) Die Namensliste mit Zimmeraufteilung ist spätestens 45 Tage vor Reisebeginn einzureichen.
(3) Anzahlung 30 % nach Erhalt der Reisebestätigung, Restzahlung 3 Wochen (21 Tage) vor Reisebeginn. Die Zahlung erfolgt gesammelt durch den Gruppenverantwortlichen oder einzeln durch die Teilnehmer, wie im Angebot vereinbart.
(4) Freiplätze für Gruppenleitung werden nur gewährt, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.
§ 18 Mindestteilnehmerzahl und Absage
Wird die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Reiseveranstalter bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (Reisen über 6 Tage) zurücktreten (§ 651h Abs. 4 BGB). Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, erstattet.
§ 19 Teilnehmerreduzierung und Rücktritt der Gruppe
(1) Geschlossene Gruppen können, wenn dies im Gruppenangebot vereinbart ist, bis 93 Tage vor Reisebeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bis 60 Tage vor Reisebeginn kann die Teilnehmerzahl um bis zu 10 % kostenfrei reduziert werden; der Preis richtet sich dann nach der Staffel für die tatsächliche Teilnehmerzahl.
(2) Darüber hinaus gelten für jeden zurücktretenden Teilnehmer und für einen Rücktritt der gesamten Gruppe die Entschädigungen nach § 13 Abs. 2. § 13 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.
§ 20 Programm vor Ort
Gottesdienste, Andachten, Bibellesungen und Begegnungen mit Gemeinden vor Ort werden nach Möglichkeit eingeplant. Ein Anspruch auf bestimmte Kirchen, Gottesdienstzeiten oder Begegnungen besteht nicht, soweit sie nicht ausdrücklich bestätigt wurden. Änderungen der Reihenfolge des Programms aus organisatorischen Gründen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird.
Teil D – Reisebüros, Agenturen und Wiederverkäufer
§ 21 Geltungsbereich
Teil D gilt für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die Reisen von PASSION an Dritte vermitteln oder weiterverkaufen (nachfolgend „Partner“). Die Teile B und C gelten für Partner nicht unmittelbar, sondern nur, soweit hierauf verwiesen wird. Abweichende Bedingungen des Partners gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch PASSION.
§ 22 Vermittlung oder Eigenveranstaltung durch den Partner
(1) Vermittlung: Vermittelt der Partner die Reise im Namen des Reiseveranstalters an Reisende, gelten gegenüber den Reisenden die Teile A–C. Der Partner ist verpflichtet, den Reisenden vor Vertragsschluss das Formblatt, diese AGB und die Reiseausschreibung zu übergeben und die Buchungsdaten vollständig und richtig weiterzuleiten.
(2) Eigenveranstaltung: Kauft der Partner Leistungen ein, um sie im eigenen Namen (z. B. als eigene Pauschalreise) anzubieten, ist der Partner gegenüber seinen Kunden selbst Reiseveranstalter und trägt alle damit verbundenen Pflichten, insbesondere die Insolvenzabsicherung. PASSION und der Reiseveranstalter sind dann nur Leistungsträger gegenüber dem Partner.
(3) Der Partner hat im Angebot an PASSION anzugeben, welche Variante gilt.
§ 23 Preise, Provision und Zahlung
(1) Partner erhalten Nettopreise oder eine Provision gemäß gesonderter Vereinbarung. Ohne Vereinbarung beträgt die Provision 10 % des Reisepreises ohne Nebenkosten; sie ist erst nach vollständiger Zahlung und Durchführung der Reise verdient.
(2) Zahlungen sind gemäß Rechnung zu leisten: 30 % bei Bestätigung, Rest 3 Wochen (21 Tage) vor Reisebeginn, ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug ist PASSION berechtigt, die Leistungen nach Mahnung zu stornieren; die Entschädigungen nach § 13 Abs. 2 bleiben vorbehalten.
(3) Der Partner darf von Reisenden keine höheren Beträge oder Gebühren unter dem Namen PASSION oder des Reiseveranstalters verlangen.
§ 24 Kontingente, Stornierung, Haftung
(1) Kontingente und Optionen gelten bis zu dem in der Bestätigung genannten Datum; danach verfallen nicht bestätigte Plätze.
(2) Für Stornierungen gelten die Entschädigungen nach § 13 Abs. 2, bei Gruppen zusätzlich § 19.
(3) Der Partner haftet für Schäden aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben, verspäteter Weiterleitung und der Verletzung seiner Informationspflichten gegenüber den Reisenden und stellt PASSION und den Reiseveranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 25 Werbung und Marke
Der Partner darf die Marke „Reise(n) mit PASSION!“, Texte und Bilder nur zur Bewerbung der gebuchten Reisen und nur unverändert verwenden. Preisangaben gegenüber Endkunden müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
§ 26 Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Magdeburg.
Stand: Oktober 2026
