b) für den Nordteil Türkische Republik Nordzypern
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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| Reisepass |
Ja, gültig |
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| Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig |
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| Personalausweis |
Ja, gültig
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| Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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| Weitere Anmerkungen |
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| Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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| Kinderreisepass |
Ja, gültig |
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| Reisepass |
Ja, gültig |
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| Personalausweis |
Ja, gültig
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| Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr |
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| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr |
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| Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist ohne weiteres möglich. |
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Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden steht in der Republik Zypern grundsätzlich unter Strafe. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden.
Reisen innerhalb Zyperns (Nord Süd und Süd Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns
Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004 (Text unter http://www.europa.eu.int/eur-lex/lex/JOHtml.do?uri=OJ:L:2004:161:SOM:DE:HTML) ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des "innerzyprischen Reiseverkehrs" festgelegt.
Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger - unabhängig vom Einreiseort - auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist nur an bestimmten Übergängen möglich.
Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):
- Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß),
- Ledra Street in Nikosia (nur zu Fuß),
- Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz),
- Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz),
- Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz),
- Zodhia bei Astromeritis (nur mit Kfz).
Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird am Grenzübergang ein Blattvisum erteilt (z. Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer), welches bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben ist.
Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis (letzterer nur bei Einreise über die Grüne Linie) möglich.
Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel und zurück ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).
Auch mit im Norden der Insel gemieteten Fahrzeugen kann die Trennungslinie grundsätzlich überquert werden. Allerdings lassen das nur sehr wenige Autovermieter im Norden zu; es muss vom Mieter eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Südteil der Insel abgeschlossen und in einigen Fällen zusätzlich eine Kaution in bar (für Kaskoschäden) hinterlegt werden.
Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005), können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 260,- Euro vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten.
Ländername: Republik Zypern/Kypriaki Dimokratia/Kuzey Kibris Türk Cumhuriyeti
Klima: Mediterran: heiße und trockene Sommer, Regen zwischen November und März
Lage: Östliches Mittelmeer, 50 Kilometer von türkischer, 95 Kilometer von syrischer, 380 Kilometer von ägyptischer, 800 Kilometer von griechischer Küste entfernt
Landesfläche: 9.251 Quadratkilometer, drittgrößte Mittelmeerinsel, davon circa 59 Prozent unter effektiver Kontrolle der Republik Zypern, 36 Prozent unter türkischer Besatzung, 3 Prozent Pufferzone unter VN-Verwaltung sowie 2 Prozent britische souveräne Militärbasen im Süden der Insel.
Hauptstadt: Nikosia, durch von Truppen der Vereinten Nationen gesicherte Pufferzone geteilt; Süd-Nikosia circa 313.400 (Verwaltungsdistrikt), Nord-Nikosia circa 75.000 Einwohner
Bevölkerung: 803.200 Einwohner in der Republik Zypern (2010), davon 130.400 Ausländer; nach zyprischen Angaben 89.200 Türkisch-Zyprer im Nordteil der Insel; Anteil städtischer Bevölkerung: 70,2 Prozent; Zuwanderung 2009: 1846 Personen
Landessprachen: Griechisch (Süden), Türkisch (Norden), Verkehrssprache: Englisch (rückläufig)
Religionen / Kirchen: überwiegend Griechisch-Orthodoxe sowie Maroniten (rund 3.600), Armenier (rund 1.300), römische Katholiken (rund 300) und Muslime (rund 380). Türkisch-zyprischer Teil der Insel: überwiegend Muslime sowie rund 460 Griechisch-Orthodoxe und rund 170 Maroniten
Nationaltag: 1. Oktober, Proklamation der Republik Zypern
Unabhängigkeit: seit 16. August 1960
Staats-/Regierungsform: Republik, Präsidialdemokratie
Staatsoberhaupt und Regierungschef: Präsident Demetris Christofias (AKEL), seit 28.02.2008, nächste Präsidentschaftswahl: Februar 2013. Vertreter: Parlamentspräsident Marios Garoyian (DIKO)
Außenministerin: Erato Kozakou-Markoullis
Parlament: Einkammerparlament: 80 Sitze (56 griechischzyprische Abgeordnete, 24 Sitze vakant für türkischzyprische Abgeordnete), letzte Wahl am 21.05.2006, nächste Parlamentswahl am 22. Mai 2011
Parlamentspräsident: Marios Garoyian (DIKO), seit 2008;
Regierungsparteien: AKEL (kommunistisch, 20 Sitze); Democratic Party DIKO (Mitte-Rechts, 9 Sitze);
Oppositionsparteien: Democratic Rally DISY (konservativ, 19 Sitze); United Democrats EDI (liberal, 1 Sitz); Grüne (1 Sitz); Europäische Partei (EUROKO: 2 Sitze), EDEK (sozialistisch, 4 Sitze)
Gewerkschaften: Pancyprian Labour Federation PEO (kommunistisch, stärkste Gewerkschaft, 80.000 Mitglieder)), Cyprus Workers Confederation SEK (Mitte), Cyprus Democratic Labour Federation DEOK (sozialdemokratisch), Pancyprian Public Employees Trade Union PASYDY , Cyprus Union of Bank Employees ETYK . Türkisch-zyprischer Teil der Insel: Föderation der türkischzyprischen Gewerkschaften TÜRK-SEN (sozialdemokratisch); Föderation der revolutionären Gewerkschaften (radikalsozialistisch)
Verwaltungsstruktur: Zentralverwaltung mit 6 Distrikten (2 davon in den besetzten Gebieten)
Mitgliedschaft in wichtigsten internationalen Organisationen: Vereinte Nationen, FAO, UNESCO, WHO, WTO, ILO, IPU, Weltbank, IWF, Europarat, Commonwealth, Bewegung der Blockfreien. EU-Mitglied seit 1. Mai 2004, EURO-Gruppe seit seit 1.1.2008
Wichtigste Medien:
Fernsehen/Rundfunk: Cyprus Broadcasting Corporation (halbstaatlich, 3 Radio-, 2 Fernsehprogramme), Mega-TV (private Radio und Fernsehanstalt, früher Logos), Antenna (kommerzieller Fernsehsender; Schwerpunkt auf griechische Unterhaltung), Sigma (kommerzieller Fernsehsender, seit April 1995, seit 1997 englische Programmteile), 32 private Radiostationen, überwiegend nur lokal zu empfangen. Außerdem kann das griechische 1. Fernsehprogramm (ET1) empfangen werden;
Zeitungen (Auflage lt. Angaben der Zeitungen): Phileleftheros ("Der Liberale"), gemäßigt national; 35.000; Politis ("Der Bürger"), liberal, 11000; Simerini ("Tagblatt"), konservativ-nationalistisch; 17.000; Alithia ("Wahrheit"), konservativ-liberal; 5.000; Haravghi ("Morgenröte"), kommunistisch, 9.000; Cyprus Mail, englischsprachig, liberal; 4.000; Cyprus Weekly, englischsprachiges Wochenblatt; 12.000
Türkisch-zyprischer Teil der Insel:
Fernsehen/Rundfunk: Bayrak Radio-TV, Kibris-TV/Radio und türkische Sender
Zeitungen: u.a. Kibris ("Zypern"), nationalistisch; 10.000; Afrika, links oppositionell, 2.000; Halkin Sesi ("Volksstimme"), rechts; 3.000; Cyprus Today, englischsprachiges Wochenblatt, 800; Havadis ( Nachrichten ), CTP-nah.
Bruttoinlandsprodukt zu Marktpreisen: 17,5 Milliarden Euro (2010); pro-Kopf-Einkommen: ca. 21.000 Euro
Hinweise
1. Türkisch-zyprische Gemeinschaft.
Die Herrschaftsgewalt der Regierung der Republik Zypern erstreckt sich seit 1974 de facto nicht auf den Norden der Insel. Dort hat sich unter dem Namen "Türkische Republik Nordzypern/Türk Kuzey Kibris Cumhuriyeti" seit 1983 ein von der internationalen Staatengemeinschaft mit Ausnahme der Türkei nicht anerkanntes Gebilde mit eigenen Verwaltungsstrukturen etabliert. . Bei den Wahlen zum Parlament vom 19.04.2009 siegte die nationalistische UBP und stellt die neue Regierung zusammen mit der Demokratischen Partei unter Serdar Denktasch, dem Sohn des ersten Präsidenten der TRNZ, Rauf Denktasch. Bei den Präsidentschaftswahlen am 18. April 2010 siegte der UBP-Vorsitzende Eroglu mit 50,4 % der Stimmen im ersten Wahlgang.
Die Bezeichnungen "Norden", "Nordteil" und "Nordzypern" in dieser Zusammenstellung werden als geographischer Begriff für nicht unter Regierungskontrolle der Republik Zypern stehendes Gebiet verwendet.
2. Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.